Richtlinien für Foto- und Filmaufnahmen

1. Grundsätzliches: Schloss Petershagen mit seinem Gelände ist Privateigentum. Alle Bildverwertungsrechte liegen daher bei der Schloss Petershagen GmbH. Zum Schutz von Gebäuden und Gelände sind Foto- und Filmaufnahmen, die nicht von öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen gefertigt werden, generell genehmigungspflichtig und ggf. entgeltpflichtig. Insbesondere bei Aufnahmen zu gewerblichen Zwecken behält sich die Schloss Petershagen GmbH vor, in jedem Einzelfall die Anfertigung und die Verwendung dieser Aufnahmen von ihrer Zustimmung abhängig zu machen. Bei der jeweiligen Anfertigung von Aufnahmen sind andere Rechte an der Aufnahme (unter anderem Urheberrechtsschutzgesetze, Marken- und Persönlichkeitsrechte) zu beachten. Aufnahmen mit rechtswidrigen, kriegsverherrlichenden oder zu politischen Zwecken aufgenommenen Inhalten sind stets untersagt.

2. Aufnahmen zu rein privaten Zwecken: Für rein private Aufnahmen (Erinnerungsfotos) gilt die Genehmigung als erteilt, sofern diese in angemieteten oder frei zugänglichen Bereichen gefertigt werden. Ein Entgelt für die Genehmigung wird nicht erhoben. Private Aufnahmen sind Aufnahmen, die ohne gewerblichen Hintergrund zu privaten Zwecken entstanden sind. Wir freuen uns, wenn Sie Ihre privaten Aufnahmen mit dem Hashtag #schlosspetershagen auf Ihren privaten (d.h. ohne gewerblichen Hintergrund betriebenen) Social-Media-Seiten teilen. Bitte beachten Sie, dass die Einstellung von Foto- und Filmaufnahmen auf Plattformen wie Adobe Stock® oder Shutterstock® etc. untersagt ist. Private Aufnahmen dürfen ausschließlich ohne Verwendung von Stativ und Aufbauten (Blitz, Lichtschirmen, umfangreiches Equipment etc.) gefertigt werden. Der Einsatz von Drohnen oder Wurfkameras für private Aufnahmen ist generell untersagt. Aufnahmen zu privaten Zwecken sind nur in frei zugänglichen Bereichen während der Öffnungszeiten gestattet.

3. Hochzeitsaufnahmen: Hochzeitsaufnahmen und Fotoshootings sind grundsätzlich genehmigungs- und kostenpflichtig. Die Kosten werden auf Anfrage mitgeteilt – bei Buchung von Räumen für Hochzeitsfeiern sind die Kosten bereits enthalten. Jegliche Veröffentlichung von privaten Erinnerungsfotos ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Nutzung der Fotos durch das Brautpaar in den sozialen Netzwerken wird jedoch als privat betrachtet und ist erlaubt.
Schloss Petershagen ist bemüht, Anfragen zu Foto- und Filmgenehmigungen umgehend zu bearbeiten. Dennoch sollte ein Vorlauf von bis zu drei Werktagen eingeplant werden. Die Eckdaten zu unseren Konditionen können Sie gerne bei uns anfragen.

4. gewerbliche Aufnahmen: Foto- oder Filmaufnahmen für kommerzielle Zwecke (z. B. Modeshootings, Produkt- und Personenwerbung) sind genehmigungs- und kostenpflichtig. Die Höhe des Nutzungsentgelts richtet sich nach dem Verwendungszweck der Aufnahme und der Höhe des technischen und personellen Aufwands. Die Kosten werden auf Anfrage mitgeteilt. Belegexemplare der entstandenen Foto- oder Filmaufnahmen sind umgehend und unaufgefordert auf DVD oder Download-Link der Schloss Petershagen GmbH zur Verfügung zu stellen, die diese für interne Zwecke (z. B. eigene Publikationen, eigene Social-Media-Seiten etc.) entgeltfrei nutzen kann.
Schloss Petershagen ist bemüht, Anfragen zu Foto- und Filmgenehmigungen umgehend zu bearbeiten. Dennoch sollte ein Vorlauf von bis zu drei Werktagen eingeplant werden. Die Eckdaten zu unseren Konditionen können Sie gerne bei uns anfragen.

5. Aufnahmen zur aktuellen Berichterstattung: Foto- oder Filmaufnahmen für Zwecke der aktuellen Berichterstattung sind genehmigungspflichtig. Auf die Erhebung eines Nutzungsentgeltes bei Foto-, Film-und Videoaufnahmen wird verzichtet, wenn diese journalistischen Zwecken dienen und im öffentlichen Interesse im Rahmen aktueller Medienberichterstattung erfolgen. Belegexemplare der Foto-/Filmaufnahmen bzw. der Beiträge/Publikationen sind umgehend und unaufgefordert auf DVD oder Download-Link der Schloss Petershagen GmbH zur Verfügung zu stellen, die diese für interne Zwecke (z. B. eigene Publikationen, eigene Social-Media-Seiten etc.) entgeltfrei nutzen kann.

6. Pressebilder von Schloss Petershagen: Schloss Petershagen GmbH stellt Pressebilder zum kostenlosen Download zur Verfügung. Diese Bilder dürfen ausschließlich für Zwecke der Berichterstattung über Schloss Petershagen verwendet werden, die gewerbliche Nutzung ist untersagt. Bitte geben Sie an geeigneter Stelle den jeweiligen Bildnachweis („Schloss Petershagen“) an. Bei Nutzung in digitalen Medien soll nach Möglichkeit zudem der Hinweis auf Schloss Petershagen in Form eines Links zu https://schloss-petershagen.de erfolgen.

7. Drohnen/Wurfkameras: Grundsätzlich bedürfen Aufnahmen, die durch unbemannte Luftfahrtsysteme (Drohnen, Multikopter etc.) oder Wurfkameras angefertigt werden, einer gesonderten schriftlichen Genehmigung durch Schloss Petershagen GmbH. Ungenehmigte Nutzung unbemannter Luftfahrtsysteme wird zur Anzeige gebracht. Schloss Petershagen GmbH behält sich vor, unbemannte Luftfahrtsysteme bei nicht genehmigten Flügen im und über dem Gelände des Schlosses Petershagen aus dem Verkehr zu ziehen und bis zur rechtlichen Klärung des Geschehens einzubehalten.

8. Salvatorische Klausel: Falls einzelne Bestimmungen dieser Richtlinien für Foto- und Filmaufnahmen unwirksam sein sollten, oder diese Richtlinien Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

9. Kontakt: Eine Genehmigung für Foto- oder Filmarbeiten kann über folgenden Kontakt beantragt werden: Schloss Petershagen GmbH, Schloßstr. 5, 32469 Petershagen, team@schloss-petershagen.de, Tel. 05707-6499983